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B2B-Fachmagazin zur SPS 2024

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Liebe Leserinnen und Leser, wir freuen uns, Ihnen das B2B-Fachmagazin zur SPS 2024 präsentieren zu dürfen! Vom 12. bis 14. November 2024 findet in Nürnberg die führende Fachmesse für industrielle Automatisierung statt, und wir begleiten Sie mit exklusiven Einblicken und praktischen Tipps für Ihr Business. Unser Magazin bietet Ihnen eine umfassende Berichterstattung über die aktuellen Trends und Entwicklungen in den Bereichen Automatisierungstechnik, industrielle IoT-Lösungen und digitale Transformation sowie Best-Practice-Beispiele erfolgreicher Unternehmen und zahlreiche Produktneuheiten. Als Leserinnen und Leser profitieren Sie von unserem breiten Themenspektrum und erhalten wertvolle Anregungen und Inspirationen für Ihre eigene Geschäftsentwicklung. Dabei legen wir großen Wert auf eine fundierte, praxisorientierte Berichterstattung und bieten Ihnen somit einen echten Mehrwert. Freuen Sie sich auf spannende Themen von Branchenexperten und tauchen Sie ein in die Welt der SPS 2024! Überzeugen Sie sich selbst und lassen Sie sich von unserem Magazin inspirieren! Herzliche Grüße Ihr Wirtschaft Kompakt-Team

SPS 2024Bild: Dipl.-Ing.

SPS 2024Bild: Dipl.-Ing. Thomas Hofmann – Referent Elektrische Automation (© VDMA e. V.)Cyber Resilience Act (CRA)Auswirkung auf den Maschinen- und Anlagenbau imZusammenspiel mit der Elektrischen AutomationMit dem Cyber Resilience Act (CRA) wird dieEuropäische Union Rahmenbedingungenfür die Cybersicherheit setzen.In dieser Form ist es einer der ersten Ansätze weltweitund wird alle Produkte mit digitalen Komponenten inklusiveder Hard- und Software erfassen. Er legt verpflichtendeCybersicherheitsanforderungen für Herstellerund Händler fest, um die Sicherheit von Produktenwährend ihrer gesamten Lebensdauer zu gewährleisten.Der CRA fordert, dass Produkte, die mit anderenGeräten kommunizieren können, die CE-Kennzeichnungtragen müssen, um ihre Übereinstimmung mitden neuen Sicherheitsstandards anzuzeigen.Das Corrigendum-Verfahren für diese Verordnung istabgeschlossen. Am 10. Oktober 2024 wurde der neueRechtsakt in Bezug auf Cybersicherheitsanforderungenfür Produkte mit digitalen Elementen im Rat derEuropäischen Union angenommen. Damit ist mit denersten notwendigen Umsetzungen bereits im Jahr2026 zu beginnen. Um gut vorbereitet zu sein undspätere Sanktionen zu vermeiden, ist es entscheidend,sich frühzeitig mit der Verordnung sowie deren Auswirkungenauf das eigene Unternehmen und dessenProdukte auseinanderzusetzen.Um seine Mitglieder bei der Umsetzung zu unterstützenhat der Fachverband Elektrische Automation einenArbeitskreis gegründet, welcher sich am 08. Oktober2024 erstmalig traf.Zentrales Thema dieses Arbeitskreises mit Teilnehmernaus den verschiedensten Branchen des Maschinen-und Anlagenbaus sowie der Elektrischen Automationwerden Fragestellungen der Umsetzung innerhalbder kompletten Lieferkette, zur Verordnung selbst sowieeine Unterstützung im Normungsprozess sein.22 Wirtschaft Kompakt

SPS 2024Im Einzelnen:• Austausch über Auswirkungen des CRA auf Herstellerund Kunden von Automatisierungstechnik• Beschreibung und Klärung von Interpretationen inZusammenarbeit mit einem zentralen Lenkungskreis• Orientierung während des (voraussichtlichen) zeitlichenGaps zwischen Anwendungsbeginn des CRAund dem Inkrafttreten einer harmonisierten Norm(ggfs. Mitwirkung an einem VDMA-Einheitsblatt)• Begleitung beim Normungsprozess zur harmonisiertenNorm (Spiegelgremium)• Austausch mit dem Arbeitskreis Cybersecurity, derunter dem VDMA – Lenkungskreis Technikpolitik angebundenist, sowie dem Arbeitskreis Industrial Securityund dem ZVEI• Der Arbeitskreis richtet sich an Fach- und Führungskräfteaus VDMA-Mitgliedsunternehmen der BereicheEntwicklung, Qualität, IT, Automation sowie Security.• Sollten Sie Interesse an einer Mitarbeit in diesemArbeitskreis haben, melden Sie sich bitte gerne beiuns.Text: © VDMA Elektrische Automation e.V.Bild: © Hyundai Motor Group / pexels.comWirtschaft KompaktImpressumVerlag:Wirtschaft KompaktInhaberin: Laila KonstantinakisNollendorfstr. 1130163 HannoverTelefon: +49 (0) 511/105 462 17info@wirtschaft-kompakt.dewww.wirtschaft-kompakt.deKontakt:Telefon: +49 (0) 511/105 462 17info@wirtschaft-kompakt.deHerausgeberin:Laila Konstantinakis,verantwortliche für den Inhaltnach § 55 Abs. 2 RStVRedaktion:Laila Konstantinakisredaktion@wirtschaft-kompakt.deAnzeigenleitung:Karl Dietrichdietrich@wirtschaft-kompakt.deKonzeption & Gestaltung:Designbüro Wiegandtgrafik@wirtschaft-kompakt.deTexte & Bildquellen:S. 3: © istockphoto.com / gorodenkoffS. 9: © istockphoto.com / TonktitiHinweise: Alle Beiträge und Bilder sowie dasWirtschaft Kompakt Magazin, sind urheberrechtlichgeschützt. Vervielfältigungen jeglicherArt, sind nur mit schriftlicher Genehmigungdes Verlags erlaubt. Das Recht aufÄnderungen und Kürzungen behält sich derVerlag vor. Haftungsausschluss: Der Verlagübernimmt keine Haftung für die Richtigkeitund Buchbarkeit der veröffentlichten Beiträgeund Abbildungen. Der Verlag übernimmtkeine Haftung für unverlangt eingesandteFotos und Manuskripte. Die Auftraggebersind für die Inhalte der Anzeigen, Texte undBilder verantwortlich. Veröffentlichung erfolgenohne Berücksichtigung eines eventuellenPatentschutzes.Wirtschaft Kompakt23

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